freigesprochen Ein US-Berufungsgericht bestätigte einen Sieg für Apple Inc, HTC Corp und ZTE Corp gegen Vorwürfe, dass Importe ihrer Geräte Patente für Mobilfunktechnologie verletzen.

Die Smartphones der Unternehmen, Smart Watches, Tablets und andere LTE-fähige Geräte verletzen nicht die Rechte von INVT SPE LLC an zwei Patenten, die ursprünglich Panasonic gehörten, so das US-Berufungsgericht für den Federal Circuit.

Die Unternehmen und ihre Anwälte reagierten nicht sofort auf Anfragen nach Kommentaren.

INVT ist eine Patent-Holding-Gesellschaft, die mit Investmentfonds verbunden ist, die von Fortress Investment Group LLC, einer Tochtergesellschaft der SoftBank Group Corp, verwaltet werden.

Fortress hat letztes Jahr eine separate Klage von Apple und Intel abgewiesen, in der das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften, einschließlich INVT, beschuldigt wurden, gegen das Kartellrecht verstoßen zu haben, indem sie Tausende von Patenten horten und erpresserische Lizenzgebühren verlangen. Apple zog sich später aus dem Verfahren zurück, gegen das derzeit Berufung eingelegt wird.

INVT reichte 2018 eine Beschwerde gegen Apple, HTC und ZTE bei der US International Trade Commission ein und beschuldigte deren Geräte, den LTE-Funkstandard zu erfüllen seine Patente zu verletzen. Sie beantragte ein Importverbot für die mutmaßlich verletzenden Geräte.

Die Kommission entschied 2020 für die Gerätehersteller. Ein aus drei Richtern bestehendes Federal Circuit Panel bestätigte die Entscheidung am Mittwoch.

Der US-Gerichtsrichter Raymond Chen schrieb, dass die Geräte keines der Patente von INVT verletzten, da sie anders funktionierten als im Patent beschrieben. Die Geräte waren nicht in der Lage, Datensignale auf die gleiche Weise zu empfangen und zu verarbeiten wie die patentierte Technologie von INVT, sagte das Berufungsgericht Geräte verletzten nicht einfach dadurch, dass sie LTE-fähig waren.

Das Gericht befand, dass der Rest der Berufung gegenstandslos sei, da das andere Patent von INVT abgelaufen sei. Apple und ZTE zogen sich zuvor von dieser Berufung zurück.

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