Facebook-Eigentümer Meta wurde von den Regulierungsbehörden der Europäischen Union mit einer Rekordstrafe von 1,3 Milliarden US-Dollar (1,2 Milliarden Euro) wegen Missbrauchs von Benutzerinformationen belegt und angewiesen, die Übermittlung von Daten von Benutzern in der EU in die Vereinigten Staaten auszusetzen.

Die Geldbuße wurde verhängt von

Zusätzlich zu Meta erhielt eine Frist von fünf Monaten, um jegliche künftige Übermittlung personenbezogener Daten in die USA auszusetzen, und sechs Monate, um „die rechtswidrige Verarbeitung, einschließlich Speicherung, in den USA“ zu beenden. der übermittelten personenbezogenen Daten. Instagram und WhatsApp, zu denen auch Meta gehört, unterliegen nicht der Anordnung.

Ein früherer Mechanismus zur legalen Übermittlung personenbezogener Daten zwischen den USA und der EU, bekannt als „Privacy Shield“-Abkommen, wurde aufgehoben vom obersten Gericht des EU-Blocks im Jahr 2020. Die irische Regulierungsbehörde behauptete, Meta habe gegen die DSGVO-Gesetze der EU verstoßen, als es trotz des Gerichtsurteils nach 2020 weiterhin personenbezogene Daten in die USA übermittelte.

Das Problem dauert seit einem Jahrzehnt an, nachdem der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems im Jahr 2013 eine Klage gegen Facebook eingereicht hatte. Grund hierfür waren Bedenken aufgrund der Enthüllungen von Edward Snowden, dass EU-Benutzerdaten nicht ausreichend vor US-Geheimdiensten geschützt seien Agenturen, wenn sie über den Atlantik transferiert werden.

„Diese Entscheidung ist fehlerhaft, ungerechtfertigt und stellt einen gefährlichen Präzedenzfall für die unzähligen anderen Unternehmen dar, die Daten zwischen der EU und den USA übertragen“, antwortete Nick Clegg, Facebooks Präsident für globale Angelegenheiten, in einem Blogbeitrag. „Wir werden gegen das Urteil, einschließlich der ungerechtfertigten und unnötigen Geldbuße, Berufung einlegen und gerichtlich eine Aussetzung der Anordnungen beantragen.“

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