Europäische Flaggen
Twitter hat beschlossen, sich von einem Abkommen mit der Europäischen Union zur Reduzierung von Fehlinformationen in sozialen Netzwerken zurückzuziehen, wird aber bald mit den gleichen rechtlichen Konsequenzen konfrontiert sein wie alle anderen.
Im Jahr 2018 schloss sich Twitter einer Liste von Technologieunternehmen, Social-Media-Diensten und anderen Organisationen an, die sich an eine freiwillige Tweet von Thierry Breton, dem EU-Binnenmarktkommissar, zuerst entdeckt von TechCrunch ergab, dass die EU „ausgetreten”war und sich nicht an den Kodex halten würde.
Breton wies jedoch darauf hin, dass Twitter auch in Zukunft weiter gegen Desinformation vorgehen müsse. „Aber Verpflichtungen bleiben bestehen“, warnt Breton. „Du kannst weglaufen, aber du kannst dich nicht verstecken.“
Twitter verlässt den freiwilligen Verhaltenskodex der EU gegen Desinformation.
Die Verpflichtungen bleiben jedoch bestehen. Du kannst weglaufen, aber du kannst dich nicht verstecken.
Über freiwillige Verpflichtungen hinaus wird die Bekämpfung von Desinformation eine gesetzliche Verpflichtung gemäß #DSA sein ab dem 25. August.
Unsere Teams sind für die Durchsetzung bereit.
– Thierry Breton (@ThierryBreton) 26. Mai 2023
Abgesehen von den freiwilligen Verpflichtungen des Verhaltenskodex zur Desinformation weist Breton darauf hin, dass „die Bekämpfung von Desinformation (eine) rechtliche Verpflichtung sein wird.“ ab 25. August, aufgrund des EU-Gesetzes zu digitalen Diensten.
Der Digital Services Act ist ein Gesetzespaket, das die Geschäftstätigkeit großer Technologieunternehmen einschränkt. Dazu gehören umfassende Regeln für Online-Inhalte und-Moderation, wobei den Plattformen mehr Verantwortung für die Überwachung und den Umgang mit illegalen Inhalten und Fehlinformationen übertragen wird.
Die Nichtbeachtung von Gesetzen kann zu hohen Strafen für die beteiligten Unternehmen führen, beispielsweise einer Geldstrafe von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes gegen diejenigen, die gegen die Vorschriften verstoßen, oder bis zu 20 % bei wiederholter Nichteinhaltung. Die Europäische Kommission kann auch den Zugang zu einem Dienst in der gesamten EU einschränken oder sperren, wenn sie wiederholt gegen die Vorschriften verstößt.